Logo mit Kuhkopf über grünem Gras und weißem Schriftzug „Weiderind“ in grünem Kreis.


 Das Programm „Weiderind“ fördert die Haltung von ausgewählten Rinderrassen aus extensiver Weidehaltung. 

Programminhaberin ist Sarah Dhem. 

Interessierten Lizenznehmern (Landwirte, Schlachthöfe, Verarbeitungsunternehmen) steht das Programm „Weiderind“ unter transparenten, lauteren und diskriminierungsfreien Bedingungen offen. Die Teilnahme erfolgt auf der Grundlage der im Kriterienkatalog wiedergegebenen verbindlichen Anforderungen. Der jeweils gültige Kriterienkatalog sowie alle wesentlichen Programmanforderungen sind auf dieser Internetseite öffentlich zugänglich und einsehbar und stehen zum Download bereit. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an Sarah Dhem (telefonisch 04472-687660 oder per Mail an hello@weiderind.group).
 

I. Programmanforderungen

1. Potentielle Teilnehmer
  1. Am Programm „Weiderind“ kann jeder Tierhalter mit einer landwirtschaftlichen Qualifikation teilnehmen, der Mitglied in dem Tierschutz- und Umweltverein Aktivstallgenuss e.V. ist. 
  2. Jeder Teilnehmer muss sich den nachfolgenden Kriterien vollständig anschließen. 
2. Tiere (KO-Kriterium)
  1. Ausschließlich zugelassen sind Rinder der Rassen Angus, Limousin, Galloway, Jersey, Welsh Black oder Wagyu. Kreuzungen dieser Rassen können nach Zustimmung durch die Programminhaberin zugelassen werden. 
  2. Die Kälber werden muttergebunden aufgezogen, verbringen mindestens die ersten 3 Lebensmonate mit der Mutterkuh und leben dauerhaft unter den Kriterien dieses Programms.
  3. Der Zukauf von Tieren zur Herdenerhaltung ist gestattet. Jedes zugekaufte Tier muss die Programmanforderungen mindestens 12 Monate vor seiner Schlachtung erfüllt haben. 
3. Haltung, Platz & Komfort (KO-Kriterium)
  1. Die Tiere werden im Herdenverband (mindestens 10 Tiere) das ganze Jahr auf der Weide gehalten. 
  2. Die Aufstallung ist nur ausnahmsweise und nur aus wichtigen Gründen gestattet. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, bei
    • höherer Gewalt (Starkwettereignisse oder ähnliche Situationen, Gefährdung der Tiergesundheit z.B. in Moorgebieten bei hoher Nässe etc.), 
    • Seuchenfällen, 
    • Behandlungen im Krankheitsfall, 
    • Entwöhnung von der Mutterkuh. 
  3. Bei der Aufstallung ist die Anbindehaltung unzulässig; die Laufstallhaltung ist Grundvoraussetzung. Im Laufstall muss ein ständiger Zugang zu Auslauf in Form eines Laufhofs (mind. 3 m²/Tier) oder zur Weide gewährt werden. Die Mindestfläche des Laufstalls beträgt pro Tier 
    • bis 100kg 1,5m²
    • bis 220kg 2,5m²
    • bis 400kg 4m²
    • bis 500kg 5m²
    • über 500kg 6m²
  4. Im Laufstall muss immer eine funktionale, an die Rasse angepasste Scheuermöglichkeit im Verhältnis 1:60 zur Verfügung stehen. Die Scheuermöglichkeit muss mindestens 90cm lang und 30cm breit sein.  
4. Enthornung (KO-Kriterium)
  1. Die Enthornung der Tiere ist nur im Ausnahmefall bei Vorliegen wichtiger Gründe zulässig. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn das Tier sich selbst oder andere Tiere durch den Einsatz der Hörner verletzt. 
  2. Dies gilt auch für Kälber, die unter 6 Wochen alt sind. Die Enthornung darf nur nach Sedierung, (lokaler) Betäubung durch den Tierarzt und mit Schmerzlinderung erfolgen. 
  3. Im Ausnahmefall durchgeführte Enthornungen sind nebst Begründung zu dokumentieren. 
5. Fütterung (KO-Kriterium)
  1. Die Fütterung der Tiere erfolgt ausschließlich mit Futtermitteln ohne Gentechnik, wobei mindestens 60% der Futtermittelrohstoffe vom Tierhalter selbst angebaut werden müssen. Der darüber hinaus benötigte Futtermittelrohstoff darf lediglich aus solchen Ländern zugekauft werden, die zum Zeitpunkt des Einkaufs aus der EU-27 stammen. Der Tierhalter verpflichtet sich, Herkunftsnachweise zu führen und innerhalb der Audits vorzulegen. 
  2. Diese Fütterungskriterien gelten mindestens 12 Monate vor der Schlachtung. 
6. Tiergesundheit und Tiergesundheitsmonitoring (KO-Kriterium)
  1. Krankheitsvorsorge steht im Vordergrund, sodass pflanzliche bzw. homöopathische Medikamente vorrangig einzusetzen sind. Tiere werden so viel wie nötig und so wenig wie möglich antibiotisch behandelt. 
  2. Der Tierhalter verpflichtet sich, den Gesundheitszustand kranker oder verletzter Tiere taggenau zu dokumentieren und diese, wenn notwendig, entsprechend tierärztlich behandeln zu lassen. 
  3. Es findet eine Befunddatenerfassung am Schlachthof statt. 
  4. Das qualifizierte Antibiotikamonitoring ist ebenfalls verpflichtend und wird von den Tierhaltern über die QS-Zertifizierung gewährleistet. 
7. Fahrtzeiten und Schlachthöfe
  1. Der Tierhalter verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit solchen Schlachthöfen, zu denen die Tiere innerhalb einer Fahrtzeit von höchstens 3 Stunden transportiert werden können. 
  2. Die Tiere werden mindestens zu zweit gefahren, um Stresssituationen zu vermeiden. 
  3. Bezüglich der Zusammenarbeit mit Schlachthöfen wird auf die weiteren Transparenzverpflichtungen des Schlachthofes unter Ziffer 10. verwiesen. 
8. Zertifizierungen (KO-Kriterium)
  1. Tierhalter im Programm „Weiderind“ müssen mindestens eine QS-Zertifizierung nachweisen. 
  2. Zusätzlich verpflichten sich die Tierhalter zu der Teilnahme am Programm „ITW Stall plus Platz“ oder eines als vergleichbar anerkannten Programms. 
9. Kontrollen
  1. Das Einhalten der Programmanforderungen wird durch regelmäße Eigen- und Fremdkontrollen überprüft. Es finden insgesamt 3 Kontrollen pro Jahr statt, wobei die Kontrollen aus (2) und (3) beanstandungsfrei vor Aufnahme in das Programm und damit auch vor erstmaliger Nutzung des Nachhaltigkeitssiegels abgeschlossen sein müssen. 
  2. Jeder Tierhalter überprüft die Programmanforderungen im Rahmen einer Eigenkontrolle 1x im Jahr bis zum 30.04. anhand des Kriterienkatalogs. Der Tierhalter sendet den Katalog inklusive aller Nachweise ohne weitere Aufforderung per E-Mail an die Programminhaberin. Diese Eigenkontrolle findet zusätzlich vor Aufnahme in das Programm „Weiderind“ statt und muss vor der Fremdkontrolle nach (3) beanstandungsfrei abgeschlossen sein. 
  3. 1x jährlich erfolgt ferner eine Fremdkontrolle der Programmanforderungen anhand des Kriterienkatalogs durch das unabhängige Kontrollinstitut Dr. Berns Laboratorium GmbH & Co. KG, Bendschenweg 36, 47506 Neukirchen-Vluyn. Diese Kontrolle wird bis zu 7 Tagen vor Audit angekündigt. Für 33% der bei einer Zertifizierungsstelle für alle zugelassenen Rinderstandorte erfolgt ein Bestandscheck über die ITW. 
  4. Darüber hinaus erfolgt 1x jährlich eine weitere Fremdkontrolle der Programmanforderungen anhand des Kriterienkatalogs als unangemeldetes Spotaudit durch die Programminhaberin oder durch eine von ihr beauftragte und befähigte Person. 
10. Transparenzverpflichtungen
  1. Der Tierhalter stellt der Programminhaberin mindestens zweimal jährlich zu unterschiedlichen Jahreszeiten aktuelles Bild- und Videomaterial der Tiere (mindestens 10 Bilder und 2 Videos) zur Veröffentlichung zur Verfügung. Das Material kann mit dem Smartphone erstellt werden und wird in hoher Auflösung per E-Mail oder WhatsApp übermittelt. 
  2. Der Tierhalter gestattet der Programminhaberin darüber hinaus das Anfertigen professionieller Bild- und Videoaufnahmen von den Tieren, der Haltung und dem Tierhalter selbst. Die Termine finden nach Absprache statt. 
  3. Der Tierhalter duldet die transparente Darstellung seiner Tiere, seiner Person und seines Betriebes auf den Kanälen der Programminhaberin und der vermarktenden Unternehmen (Webseiten, in Werbe- und Verkaufsmaterialien und in den sozialen Medien). 
  4. Der Tierhalter verpflichtet sich, in der Wertschöpfungskette ausschließlich mit Schlachthöfen zusammenzuarbeiten, die ebenfalls transparent arbeiten und denselben Transparenzkriterien wie die Tierhalter zustimmen. 

II. Verfahren bei Verstössen

Verstöße gegen die Programmanforderungen führen entweder zu Nachbesserungspflichten des Tierhalters oder zum Ausschluss aus dem Programm „Weiderind.“ 

1. Nachbesserungspflichten bei Verstoß
  1. Verstößt der Tierhalter gegen Programmanforderungen, die nicht als KO-Kriterium gekennzeichnet sind, sind durch den Tierhalter geeignete Nachbesserungsmaßnahmen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Kontrolle umzusetzen. In begründeten Einzelfällen können individuell vereinbarte Fristen auf Antrag des Tierhalters festgelegt werden. 
  2. Die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen wird im Rahmen einer unangemeldeten Nachprüfung kontrolliert. 
2. Ausschluss aus dem Programm
  1. Erfüllt der Tierhalter die in II.1.(1) festgelegten Nachbesserungsmaßnahmen nicht fristgerecht, erfolgt der Ausschluss aus dem Programm mit sofortiger Wirkung. 
  2. Erfüllt der Tierhalter solche Programmanforderungen nicht, die als KO-Kriterium gekennzeichnet sind, erfolgt der Ausschluss aus dem Programm mit sofortiger Wirkung. Damit wird insbesondere klargestellt, dass Verstöße gegen grundlegende Prinzipien des Programms nicht geduldet werden. 
  3. Im Falle eines Ausschlusses wird die Berechtigung zur Teilnahme am Programm „Weiderind“ mit sofortiger Wirkung entzogen. 

III. Kosten der Programmteilnahme

  1. Als Programmteilnehmer ist der Tierhalter verpflichtet, die Kosten für die Kontrollen nach I 8. (Zertifizierung) und nach I 9. (Kontrollen) zu tragen. 
  2. Als Programmteilnehmer ist der Tierhalter ferner verpflichtet, eine Abgabe von 30 Cent/kg Schlachtgewicht der Rinder an die Programminhaberin zu zahlen. Dazu verpflichtet sich der Tierhalter, die Schlachtprotokolle nebst Rinderpässen unaufgefordert vorzulegen. Ein Mengenabgleich mit dem Umsatz der unter dem Programm vermarkteten Produkte wird einmal jährlich ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. 
  3. Von der Zahlungsverpflichtung nach III.(2). kann in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn eine Vermarktung direkt über die Betriebe der Programminhaberin erfolgt. 

IV. Entwicklung der Programmanforderungen und Einbindung von Interessensträgern

Die Anforderungen des Programms „Weiderind“ wurden unter Einbeziehung geeigneter Experten, Sachverständiger, relevanter Interessensträger und in Zusammenarbeit mit dem Tierschutz- und Umweltverein „Aktivstallgenuss e.V.“ erarbeitet. Sie werden kontinuierlich weiterentwickelt. 

Der Tierschutz- und Umweltverein „Aktivstallgenuss e.V.“ Verein hat zu diesem Zwecke einen Beirat gegründet. Der Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Organisationen bzw. Fachbereiche zusammen: 

  • Tierärztliche Praxis Aundrup & Bischof (Tiergesundheit), 
  • Landvolk Melle (Landwirtschaftliche Interessenvertretung), 
  • Tierschutz Düsseldorf (Tierschutzperspektive), 
  • Biokreis e.V. (Ökologische Landwirtschaft), 
  • Schlachthof Brand Qualitätsfleisch GmbH & Co. KG (Verarbeitung / Wertschöpfungskette), 
  • Werner Schulte GmbH & Co. KG – Lastruper Wurstwaren (Zerlegung/Produktion/Vermarktung) 
  • Mirjam Lechner (Beratung Schweine, Rinder/ Tierwohl-Expertise). 

Weitere Informationen zum Tierschutz- und Umweltverein „Aktivstallgenuss e.V.“ sind hier nachzulesen: https://aktivstallfuerschweine.de/verein-aktivstallgenuss/

Der Verein ist in seiner Entwicklung mit der Aktivstallhaltung für Schweine gestartet und hat sich unter anderem durch die enge Zusammenarbeit von Sarah Dhem und Gabriele Mörixmann auch für Weiderinder und Geflügel geöffnet. Der Verein unterstützt uns und unsere Landwirte nun in der Weiterentwicklung der Kriterien und in allen Fragen zu Tierschutz- und Umweltfragen.